Logo TFP Technology: Hersteller für Faser-Preforms, elektrische Heizelemente & textile Sensoren

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.10.2018

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten nur für Verträge der TFP Technology GmbH mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie juristischen Personen und Sondervermögen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, im Folgenden „Kunde“ genannt.
2. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage all unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen; sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Ausschließlichkeit
Etwaige von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ausschließlich diese AGB gelten auch dann, wenn die TFP Technology GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden ohne weiteren Vorbehalt ausführt.

§ 3 Vertragserklärungen
1. Angebote der TFP Technology GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferungsunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.
3. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich vorzunehmen.
4. Auf die Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen, die mit Angestellten ohne im Handelsregister eingetragener Vertretungsberechtigung getroffen werden, darf der Kunde nur bei schriftlicher Bestätigung der Vereinbarung durch die Geschäftsführung vertrauen.

§ 4 Erfüllungsort, Lieferung & Gefahrtragung
1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der TFP Technology GmbH in D-08209 Auerbach.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen der TFP Technology GmbH ab Werk. Die Versandkosten trägt der Kunde. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. die von ihm beauftragte Transportperson auf den Kunden über.
3. Soweit die TFP Technology GmbH auf Wunsch des Kunden die Versendung der Ware übernommen hat, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden versandt. Handelt die TFP Technology GmbH nach den vom Kunden erteilten Versandvorschriften, geschieht dies ohne eigene Verbindlichkeit auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden überlassen.
4. Die Firma TFP Technology Gmb ist mangels  entgegenstehender Vereinbarungen zu Teillieferungen berechtigt. Bei Kontrakten,
deren Abwicklung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, gilt jede Lieferung als ein abgeschlossenes Geschäft.

§ 5 Lieferzeit, Verzugsschaden des Kunden
1. Angegebene Liefertermine sind, vorbehaltlich ausdrücklich verbindlicher Vereinbarungen, als ungefähr zu verstehen. Die Ausführungsfristen verlängern sich ohne weitere Vereinbarung angemessen in Fällen höherer Gewalt oder bei Eintritt sonstiger von der TFP Technology GmbH nicht zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Arbeitskämpfen, bei Sabotage, Demonstration und Eingriffen Dritter sowie bei Verzögerung, die durch die öffentliche Hand verursacht werden. Gleiches gilt, wenn die TFP Technology
GmbH für verkaufte Ware ein konkretes Deckungsgeschäft getätigt hat und der Vorlieferant nicht vertragsgemäß leistet. Unbeschadet sonstiger Lösungsrechte haben sowohl der Kunde als auch die TFP Technology GmbH das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Dauer des Leistungshindernisses einen Zeitraum von zwei Monaten übersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist.
2. Sofern die TFP Technology GmbH von Ereignissen nach Abs. 1 Kenntnis erhält, wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
3. Eine auch unter Berücksichtigung voranstehender Regelungen verspätete Leistungserbringung durch die TFP Technology GmbH berechtigt den Besteller erst nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges der TFP Technology GmbH sind der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 0,5% der vereinbarten Nettovergütung pro angefangener Verzugswoche, maximal auf insgesamt 5% der vereinbarten Nettovergütung, wenn der TFP Technology GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, werden ihm, beginnend zehn Werktage nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

§ 6 Nichterfüllung der Abnahmepflichten des Kunden
Im Falle der Vereinbarung von Rahmenabkommen ist die TFP Technology GmbH berechtigt, dem Kunden die gesamte noch offene Menge aus dem Rahmenabkommen auf Kosten des Kunden zu liefern, wenn der Kunde einen vereinbarten Abruftermin trotz Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen nicht einhält.

§ 7 Punchdaten (CNC-Maschinendaten) / Werkzeuge
Soweit für die Produktion der verkauften Ware eine individuelle Punchdatei für die Maschine erstellt wurde oder sonstige Spezialwerkzeuge hergestellt oder angeschafft wurden, verbleiben diese auch dann im Eigentum und Besitz der TFP Technology GmbH und steht dem Kunden kein Herausgabeanspruch zu, wenn dessen Auftrag nur gegen anteilige Vergütung hierdurch verursachter Kosten durchgeführt wird.

§ 8 Sollbeschaffenheit der Waren
Die Sollbeschaffenheit der Waren richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Handelsübliche bzw. material- bzw. produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen behält sich die TFP Technology GmbH vor. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, handelt es sich hierbei nicht um garantierte Eigenschaften. Auch bei Fertigung nach Muster gilt das Muster nur als Anschauungsstück, um den allgemeinen Charakter oder den Typ der Ware darzustellen. Vorbehaltlich ausdrücklicher  Vereinbarungen sind die
Eigenschaften des Musters nicht garantiert und können abweichen.

§ 9 Mängelrügen
1. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an die TFP Technology GmbH abzusenden.
2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
3. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, des Gewichts der Ausrüstung oder des Layouts dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass die TFP Technology GmbH eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.
4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit seiner Rüge.
5. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht auf  Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. Ist die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Gewährleistung / Haftung
1. Die Verjährungsfrist für sämtliche  Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der zu liefernden neu hergestellten Sache, soweit der TFP Technology GmbH kein Vorsatz zur Last fällt.
2. Die Haftung der TFP Technology GmbH ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die TFP Technology GmbH nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten.
3. Haftet die TFP Technology GmbH wegen leicht fahrlässigen  Pflichtverletzungen, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die
bei Verträgen der in Frage stehenden Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der
Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Aus-, Einbau- und Selbstaustauschkosten sowie die Kosten etwaiger Rückrufmaßnahmen des Kunden oder eines Folgeerwerbers.
Voranstehende Regelungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Darüber hinaus gilt: Werden unsere technischen Merkblätter oder Einbauhinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn nicht der Kunde nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht. Weiterhin ausgeschlossen ist, sofern wir auf Grund entsprechender Vorgaben des Kunden arbeiten, die Haftung für die Eignung des Produktes im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck der Ware, deren sachgemäße Konstruktion, die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Eignung des Werkstoffes.
5. Schadensersatzansprüche, welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den Regelungen in Abs. 2 bis 4 unberührt. Dies gilt insbesondere für eine Haftung nach dem  Produkthaftungsgesetz.
6. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Lieferanten als auch auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen, muss sich der Käufer sein Mitverschulden anrechnen lassen.

§ 11 Preise / Zahlung
1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Verladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Die TFP Technology GmbH ist berechtigt, alle Erhöhungen von Frachtkosten, Versandspesen, Versicherungsprämien,  Tariflöhne, Rohmaterialpreise und sonstige  Kostenerhöhungen, die nach Vertragsschluss eintreten, dem Kunden weiterzubelasten, wenn die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, oder ein Dauerschuldverhältnis vorliegt.
3. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Alle Rechnungen sind zahlbar an dem Tag und zu den Bedingungen, die in der Rechnung bzw. dem schriftlichen Angebot bezeichnet sind. Falls nicht anders bestimmt, sind die Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
5. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank berechnet.
6. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden kann die TFP Technology GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung oder  Erbringung einer Sicherheitsleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen Eigentum der TFP Technology GmbH. Der Käufer ist verpflichtet, die  Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Einbruch und Feuer, angemessen zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Ansprüche gegen die Versicherungen an die TFP Technology GmbH ab. Die TFP Technology GmbH nimmt diese Abtretung an.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für die TFP Technology GmbH, ohne dass diese heraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff BGB an der neuen Sache. In diesen Fällen erwirbt die TFP Technology GmbH Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltssache zum Gesamtwert.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an die TFP Technology GmbH ab, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Die TFP Technology GmbH nimmt diese Abtretung an.
4. Grundsätzlich darf der Kunde die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern, d.h. mit Zahlungseinstellung, Beantragung und Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
5. Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse. In diesem Falle wird die TFP Technology GmbH hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich alle
notwendigen Auskünfte an die TFP Technology GmbH zu erteilen. Soweit der Abnehmer nicht in der Lage ist, der TFP Technology GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
6. Die TFP Technology GmbH ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, auf dessen Grundlage die Vorbehaltsware geliefert worden ist, wenn der Kunde den Kaufpreis für die Vorbehaltsware nicht vertragsgemäß leistet und ihm fruchtlos eine angemessene  Nachfrist zur Leistung gesetzt worden ist. Gleiches
gilt, wenn der Kunde eine andere Gesamtforderung nicht vertragsgemäß erfüllt und ihm insoweit fruchtlos eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt worden ist, falls sich diese Forderung auf mehr als 500 Euro beläuft.

§ 13 Schutzrechte, Urheberrecht
1. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass Waren, die wir nach seinen Angaben herstellen, Schutzrechte Dritter nicht verletzen.
Werden wir wegen der Herstellung oder Lieferung solcher Artikel von dritter Seite mit der Behauptung einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde von allen Ansprüchen freizustellen. Abwehrprozesse werden wir in solchen Fällen nur führen, wenn der Kunde uns unter verbindlicher Kostenübernahmeerklärung hierzu auffordert. Wir sind berechtigt, in diesem Falle Sicherheit wegen der Prozesskosten zu verlangen.
2. Der Kunde hat die Vertragspflicht, ihm  überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Auslegung von Faser Preforms, Heizungen und Smart Textiles nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Ihm ist untersagt, sie ohne unsere Zustimmung Dritten  zugänglich oder zum Gegenstand von  Veröffentlichungen zu machen.

§ 14 Datenschutz
Mit der Angebotserteilung bzw. der Auftragsannahme gibt das beteiligte Unternehmen / Person die Zustimmung zur  Datenerhebung und -verarbeitung gem. DSGVO in Verbindung mit BDSG.
Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine  Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Die im Vertrag angegebenen  personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Finanz- und Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Demgemäß werden die Daten des Kunden (Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen usw.) in einer automatisierten Datei erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung  gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit Kenntnis.
Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber uns um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie gegenüber uns jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich
widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.
Bei Fragen bzgl. der zu Ihrer Person gespeicherter Daten, deren Berichtigung, Löschung und Sperrung kontaktieren Sie uns bitte unter .

§ 15 Gerichtsstand / Rechtswahl
1. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen der TFP Technology GmbH und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für D-08209 Auerbach zuständige Gericht oder nach Wahl der TFP Technology GmbH ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand des Kunden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder  offentlichrechtliches Sondervermögen ist.
2. Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist  ausgeschlossen.